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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
I. Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge,
Verträge, Lieferungen oder sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Lieferanten abgeändert oder
ausgeschlossen werden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht,
wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

II. Auftragsbestätigung

Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Lieferanten sind
alle Angebote freibleibend.

Aufträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche
Bestätigung des Lieferanten verbindlich.

Für den Umfang der Lieferung ist allein die schriftliche
Auftragsbestätigung maßgeblich.

Zusicherung von Eigenschaften, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung des Lieferanten.

 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Käufer trägt zusätzlich die Kosten der Transportverpackung und des 
Transports falls der Wert der Gesamtbestellung nicht mehr als 50,00 Euro 
beträgt. Wünscht der Käufer eine Transportversicherung, wird der Verkäufer
eine solche auf Kosten des Käufers abschließen.

Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe hinzu.

Die Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, bar ohne jeden
Abzug, frei Zahlstelle des Lieferanten zu leisten. Die Fälligkeit wird
jeweils gesondert festgelegt. Wird ausnahmsweise keine Fälligkeit
festgelegt, so sind die Rechnungsbeträge sofort nach Erhalt der Rechnung
fällig.

Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sie
gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Bestellers und sind von ihm sofort zu zahlen. Die
Ablehnung von Wechseln behält sich der Lieferant ausdrücklich vor.

Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und
Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Lieferant
nicht.

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden - ohne dass es
einer Mahnung bedarf und unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer
Rechte - bankübliche Zinsen und Spesen für offene Geschäftskredite
berechnet.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger vom
Lieferanten nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.


 

IV. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten
Waren bis zur restlosen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck oder
Wechsel bis zur Einlösung - aller seiner Forderungen gegen den Besteller
aus der Geschäftsverbindung vor; hierbei gelten alle Lieferungen als ein
zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für seine Saldoforderung.

Der Besteller darf die vom Lieferanten gelieferten Waren weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen von Dritten hat er den
Lieferanten unverzüglich davon zu benachrichtigen.

Veräußert der Besteller die gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter,
tritt er hiermit die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen
seine Abnehmer oder gegen Dritte mit allen Nebenrechten an den
Lieferanten bis zur völligen Tilgung aller dessen Forderungen ab. Zur
Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung
bis auf Widerruf ermächtigt.

Aus begründetem Anlass, z.B. Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung,
erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, ist der
Lieferant berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und der
Besteller auf Verlangen des Lieferanten verpflichtet, die Abtretung den
Drittkäufern bekannt zu geben und dem Lieferanten die zur Geltendmachung
seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben sowie Unterlagen
auszuhändigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferant zur Rücknahme der Ware
nach Mahnung berechtigt und der Hersteller zur Herausgabe verpflichtet.

 

V. Lieferfristen, Rücktrittsrecht

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Erhalt der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen sowie einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Firmengelände des Lieferanten verlassen hat oder
die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten
liegen, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung
oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.

Nachträglich vom Besteller gewünschte Änderungen haben eine
Unterbrechung der Lieferzeit zur Folge, die nach Bestätigung der
gewünschten Änderung durch den Lieferanten von neuem zu laufen beginnt.

Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus Gründen verzögert,
die der Besteller zu vertreten hat, so werden dem Besteller nach Anzeige
der Versandbereitschaft die durch Lagerung entstandenen Kosten in
Rechnung gestellt. Der Lieferant ist außerdem berechtigt, nach Setzung
und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen
verlängerter Frist zu beliefern.

 

VI. Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Liefergegenstandes ab Werk
auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder der Lieferant ausnahmsweise noch andere Leistungen, z.B.
frachtfreie Lieferung oder Montage übernommen hat.

Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Lieferant
nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der
Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

VII. Gewährleistung

Für Mängel haftet der Lieferant nur wie folgt:

Der Besteller hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Eintreffen auf
Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche
Anzeige an den Lieferanten zu rügen.

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Lieferanten
Nachbesserung des Liefergegenstandes oder Ersatzlieferung, soweit der
Liefergegenstand nachweisbar infolge eines vor Gefahrübergang liegenden
Umstandes unbrauchbar oder in seiner Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt wurde.

Für Liefergegenstände, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit, der
Art ihrer Verwendung, infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter
Behandlung, unzulässiger Beanspruchung, Witterungs- oder Natureinflüssen
einer Beschädigung oder einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird
keine Haftung übernommen.

Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferanten die nach
billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren,
insbesondere die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen, sonst ist
der Lieferant von der Mangelhaftung befreit.

Wenn der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen
lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Lieferanten
verweigert wird, so steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht zu,
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

Weitere Ansprüche des Bestellers - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund
- gegen den Lieferanten und dessen Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind.   

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten oder
wenn nach gesetzlichen Vorschriften bei Personen- oder Sachschäden
zwingend gehaftet wird.

 

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Lieferanten.

Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich mittelbar
oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferanten.

Der Lieferant ist auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen. Für
alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien und ihre
Rechtsnachfolger aus dem Vertrag und aus eventuellen Nebengeschäften
ergeben, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden
die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen  Sinne
möglichst gleichkommende Regelung ersetzen.
Widerrufsrecht
Als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung bzw. dem Tag, an dem Sie die bestellten Waren erhalten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Im Übrigen ist der Widerruf zu richten an:

Medico Tec
Medizintechnik GmbH

Vor den Höfen 28
31303 Burgdorf-Hülptingsen

Telefon: 05136 / 9776420
E-Mail-Adresse: info@medicotec.net

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.